Veranstaltungsübersicht + download
Hier finden Sie bisherige und künftige Tätigkeiten von Archimedes, sowie alle im Rahmen dieser Veranstaltungen gehaltenen Vorträge und Präsentationen zum Download:
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Archimedes: 13. Techniker / Juristen Dialog April 2023
Archimedes: 12. Techniker / Juristen Dialog Mai 2022
Archimedes: Virtueller Denkanstoß 01 am 25. Februar 2021 mit Zoom
Archimedes: Virtueller 11. Techniker / Juristen Dialog November 2020
Archimedes: 10. Techniker / Juristen Dialog Februar 2019
Archimedes: 9. Techniker / Juristen Dialog Jänner 2018
Archimedes: 8. Techniker / Juristen Dialog Jänner 2017
Deutsche Handelskammer + Archimedes: Vortragsabend am 24.05.2016 in Wien
Archimedes: 7. Techniker / Juristen Dialog Winter 2016
Archimedes: 6. Techniker / Juristen Dialog Frühjahr 2015
Archimedes: 5. Techniker / Juristen Dialog Herbst 2014
Archimedes: 4. Techniker / Juristen Dialog Frühjahr 2014
Archimedes: 3. Techniker / Juristen Dialog 2013
Archimedes: 2. Techniker / Juristen Dialog 2012
Verfolgung von sittenwidrigen Ausschreibungsklauseln
OGH - Urteil mit Relevanz zur Tätigkeit von Archimedes
Archimedes: 1. Techniker / Juristen Dialog 2011
Gutachten: Beschränkung des Rechtsschutzes
Archimedes: 1. Techniker / Juristen Dialog 2011
Im Rahmen eines Expertengespräches am 24.11.2011 im Tagungszentrum Schönbrunn / Wien wurde über die Fragen der Sittenwidrigkeit und des Kartellrechts in Ausschreibungen unter der Moderation von o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Jelinek vor einem Kreis von ca. 70 interessierten Spitzenbeamten, Professoren und interessierten Unternehmern sowie Freiberuflern diskutiert und die Grenzen der guten Sitten an einem besonders markanten Beispiel aufgezeigt. Die diesbezüglichen Tagungsunterlagen können Sie am Ende des Textes downloaden (Präsentation Univ.-Prof. Dr. Rüffler), ebenso wie der Kreis der teilnehmenden Diskutanten und Vortragenden.
Die fruchtbare Diskussion in diesem Expertengespräch hat die Frage vertieft, ob eine Beschränkung des Rechtsschutzes durch das UWG im Vergaberechtsverfahren nur dort stattfinden kann, wo das Vergaberecht auch den jeweils betroffenen per se Rechtsschutz gewährt?