Datum der Ausschreibung

2014-02-07

Nr

29

Auftraggeber/Ausschreibende Stelle

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

Auftragstyp

Dienstleistungsauftrag

Einlage 2.3 - Vertrag und Besondere Bestimmungen, Pkt. 7.1

Trotz verschiedener Abmahnungen wird diese diskriminierende und aus unserer Sicht sittenwidrige Vertragsbedingung auch noch bei aktuellen Verfahren angewandt.

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Fragestellung

Wie im Eintrag 006 aus dem Jahr 2012 werden unverändert Behinderungen, aus der Sphäre des AG, welche innerhalb einer Frist von 9 Monaten gelegen sind, an den AN überwälzt.

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Kurzkommentar

Bezüglich dieser Frage wird auf den Kurzkommentar zu lfd Nr 006 und den dort befindlichen Schriftverkehr verwiesen.

 

Im Hinblick darauf, dass diese Klausel nun noch immer nicht abgeändert wurde, ist an die BIG entsprechend schriftlich herangetreten worden.

Im Falle des Interesses zur ausführlichen Begründung (Stufe 2) loggen Sie sich bitte hier ein.