Datum der Ausschreibung

2012

Nr

11

Auftraggeber/Ausschreibende Stelle

ASFINAG

Auftragstyp

Dienstleistungsauftrag

D 4.2 Besondere Vertragsbestimmungen

Der Punkt 4.3 Vertragsstrafen sieht vor, dass die Höhe der Vertragsstrafen bis zu 50 % der Auftragsumme möglich ist. Dies ist eine Standartbestimmung im Teil D4.2.

 

Dies widerspricht grundsätzlich der ÖNORM B 2110 und B 2118.

 

Ist die gegenständliche Bestimmung in Übereinstimmung mit dem ABGB ?

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Kurzkommentar

wird bearbeitet

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