Datum der Ausschreibung
2012
Nr
11
Auftraggeber/Ausschreibende Stelle
ASFINAG
Auftragstyp
Dienstleistungsauftrag
D 4.2 Besondere Vertragsbestimmungen
Der Punkt 4.3 Vertragsstrafen sieht vor, dass die Höhe der Vertragsstrafen bis zu 50 % der Auftragsumme möglich ist. Dies ist eine Standartbestimmung im Teil D4.2.
Dies widerspricht grundsätzlich der ÖNORM B 2110 und B 2118.
Ist die gegenständliche Bestimmung in Übereinstimmung mit dem ABGB ?